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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Rückersdorf ist das Landratsamt Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

Landratsamt Nürnberger Land
Waldlusstraße 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
Telefon: 09123/950-0

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

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    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr