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Abmeldung (Wohnsitz)

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Rückersdorf müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen oder eine Nebenwohnung in Rückersdorf aufgeben. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

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  • Donnerstag:
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