Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich die Ausländerbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land zuständig.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw. beim Amt für Migration des Landkreises Nürnberger Land.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Nürnberger Land
Ausländeramt
Waldluststraße 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
Telefon: 09123/950-0
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