Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Freistellungsverfahren der Baurechtsbehörde anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Verwaltung oder die für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständige Baurechtsbehörde, das Landratsamt Nürnberger Land, Bauamt, zur Verfügung.
Gebühren:
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Ansprechpartner / Amt:
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