Der Landkreis Nürnberger Land ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke (Bodenrichtwerte) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, landwirtschaftliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Stadtzentrum, Grundstück in einem Teilort) unterschieden. Diese Aufgabe wird vom Gutachterausschuss wahrgenommen. Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die so genannte Kaufpreissammlung, in die alle im Verwaltungsgebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden.
Gebühren:
Auskünfte über die Gebühren der Bodenrichtwerte erteilt Ihnen gerne das Landratsamt Nürnberger Land, Lauf a.d.Pegnitz.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
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