Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. Bei Anmeldungen mit Ausländerbeteiligung ist eine persönliche Vorsprache empfehlenswert.
Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- bzw. Nebenwohnsitz hat.
Antragstellung:
Persönliche Anmeldung durch beide Verlobte
Ansprechpartner / Amt:
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Rathaus