Familienbuchabschriften für alle Ehen, die nach dem 01.01.1958 im Inland geschlossen wurden, erhalten bei Ihrem Heiratsstandesamt.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.
Rathaus