Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Ansprechpartner / Amt:
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