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Dienstleistungen

Fischereischeine

Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:

  • Bei der erstmaligen Ausstellung mit fünfjähriger Gültigkeit ist der Nachweis über die Ablegung der Fischerprüfung erforderlich
  • Die Ausstellung eines Jugendfischereischeines kann nur bei Vorliegen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen
  • Lichtbild

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

Öffnungszeiten

Rathaus

  • Montag bis Freitag:
    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr