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Dienstleistungen

Geburt

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Das Geburts-Standesamt stellt Ihnen Bescheinigungen gebührenfrei aus für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Erziehungsgeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Geburtsurkunden können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Geburts-Standesamt ausstellen lassen. Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 7,00 EUR, jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde kostet 3,50 EUR.

Antragstellung:
Schriftlich durch Klinik, persönlich bei Hausgeburten

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

Öffnungszeiten

Rathaus

  • Montag bis Freitag:
    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr