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Dienstleistungen

Kinderreisepässe

Für Ihr Kind, das noch nicht 16 Jahre alt ist, erhalten Sie auf Antrag einen Kinderreisepass. Zum Nachweis der Identität des Kindes legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes oder Ihr Familienstammbuch im Einwohnermeldeamt vor.

Antragstellung:
Persönlich durch den / die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten

Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ein Lichtbild
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Hinweis: In verschiedenen Ländern wird der Kinderreisepass nicht anerkannt. Informationen dazu erhalten Sie im Reisebüro oder unter im Internet.

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

Öffnungszeiten

Rathaus

  • Montag bis Freitag:
    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr