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Dienstleistungen

Lebensbescheinigungen

Um für ein leibliches Kind die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.

Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten, fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an. Für die Eintragung in die Lohnsteuerkarte das Finanzamt Hersbruck zuständig.

Gebühren:
Für Rentenzwecke gebührenfrei

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

Öffnungszeiten

Rathaus

  • Montag bis Freitag:
    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr