Um für ein leibliches Kind die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten, fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an. Für die Eintragung in die Lohnsteuerkarte das Finanzamt Hersbruck zuständig.
Gebühren:
Für Rentenzwecke gebührenfrei
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.
Rathaus