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Lebenspartnerschaft

Ab 01.08.2009 können die Erklärungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft nun wahlweise entweder gegenüber einem Standesbeamten oder gegenüber einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgegeben werden.

Die Anmelde- und Prüfungszuständigkeit wird ab 01.08.2009 ausschließlich beim Wohnsitzstandesamt der Lebenspartner liegen, wie es auch bei der Eheschließung der Fall ist. Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, haben dies also beim zuständigen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) anzumelden. Eine Anmeldung der Partnerschaft beim Notar ist künftig nicht mehr möglich.

Für die Begründung der Partnerschaft kann dann auch ein Standesamt in einem anderen Bundesland gewählt werden.  Die Erklärung gegenüber einem Notar kann nur bei einem Notar mit Amtssitz in Bayern erfolgen.

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

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    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr