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Dienstleistungen

Personalausweis

Die Ausweispflicht beginnt in Deutschland mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben. Daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Dies gilt auch für die Abholung eines neuen Personalausweises.  

Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt 3 Monate, ist aber kein Reisedokument.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 2 bis 3 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen. In der Hauptreisezeit müssen Sie mit Verzögerungen bei der Auslieferung rechnen.

Gebühren:

  • für die Ausstellung eines Personalausweises:
  • 28,80 EUR für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, Antragsteller ab 24 Jahre
  • 22,80 EUR für die erstmalige Ausstellung, Antragsteller unter 24 Jahre
  • 10,00 EUR für einen vorläufigen Personalausweis
  • Weitere Gebührenregelungen
  • 6,00 EUR Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
  • 6,00 EUR Ändern der PIN
  • 6,00 EUR Entsperren der Online-Ausweisfunktion

 

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:

  • Biometrietaugliches Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund)
  • Nachweis über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis, Geburtsurkunde)

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

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    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
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