Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Für jüngere Antragsteller beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes 6 Jahre. Ein vorläufiger Pass, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt 1 Jahr.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt und kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. Von Juli bis September müssen Sie allerdings mit längeren Bearbeitungszeiträumen rechnen. Seit dem 01.11.2005 gibt es nur noch den elektronischen Reisepass, welcher in einem eingebauten Chip u.a. biometrische Daten des Passinhabers enthält.
Gebühren:
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Ansprechpartner / Amt:
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