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Dienstleistungen

Schwerbehindertenausweis

Kranke und behinderte Mitbürger, die durch Krankheit in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, können einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen. Für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (vormals: Versorgungsamt) zuständig. Antragsvordrucke sind bei der Verwaltung erhältlich, dort können Sie auch Ihre Anträge zur Weiterleitung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales abgeben.

Die Verwaltung gibt die bearbeiteten Schwerbehindertenausweise an den Betroffenen nach Mitteilung des Zentrums Bayern Familie und Soziales aus. Verlängerungen der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises werden nach Veranlassung des Zentrums Bayern Familie und Soziales eingetragen.

Antragstellung:
Persönlich

Ansprechpartner / Amt:

Zentrum Bayern Familie und Soziales, vormals Versorgungsamt (s. Behördenadressen)

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

Öffnungszeiten

Rathaus

  • Montag bis Freitag:
    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr