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Wahlen & Wahlscheine

Die Verwaltung organisiert Wahlen und macht sie entsprechend den geltenden Bestimmungen rechtzeitig bekannt. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Einen Ausweis müssen Sie nur vorlegen, wenn Sie ohne Wahlbenachrichtigungskarte zur Wahl gehen.

Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag bis Freitag, 18.00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Ein anderer als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie ihn schriftlich bevollmächtigen.

Über aktuelle anstehende Wahlen erhalten Sie rechtzeitig nähere und umfassende Informationen.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

Bayerischer Behördenwegweiser

Der bayerische Behördenwegweiser findet schnell zu jeder Lebenslage oder Leistung die passende Antwort.

Zum Behördenwegweiser

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    7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    16.00 Uhr bis 18.00 Uhr