Artikel vom 23.04.2010
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Feste rechtzeitig genehmigen lassen !
Wer bei öffentlichen Festen und Veranstaltungen Alkohol ausschenken will, sollte künftig möglichst frühzeitig die Genehmigung der Gemeinde Rückersdorf einholen. Sonst kann es passieren, dass diese nicht rechtzeitig erteilt werden kann. Grund ist eine Änderung des Gaststättengesetzes.
Um dem Alkoholmissbrauch bei Festen und Veranstaltungen entgegenzuwirken, hat der Landtag eine Änderung des Gaststättengesetzes beschlossen. Demnach ist es verboten, „alkoholische Getränke in einer Weise anzubieten oder zu vermarkten, die geeignet ist, Alkoholmissbrauch oder übermäßigen Alkoholkonsum zu fördern“. Damit soll auch Veranstaltungen wie Flatrate- oder Ein-Euro-Partys entgegengewirkt werden.
Betroffen sind aber vor allem Vereine und private Veranstalter, die eine Gestattung für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach Paragraf zwölf des Gaststättengesetzes benötigen. Das ist immer dann der Fall, wenn bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen.
Durch die Gesetzesänderung sind die Städte, Märkte und Gemeinden verpflichtet, vor Erteilung der Erlaubnis Polizei und Jugendamt zu der geplanten Veranstaltung anzuhören. Die Verwaltungen sind gehalten, die von den jeweiligen Stellen gemachten Vorschläge und Auflagen in den Gestattungsbescheid aufzunehmen.
Für die Veranstalter bedeutet das, dass erst kurzfristig vor dem geplanten Termin eingereichte Anträge unter Umständen aus Zeitgründen nicht mehr genehmigt werden können. Die Gemeinde Rückersdorf weist deshalb darauf hin, dass Veranstalter ihre Gestattungsanträge künftig frühzeitig – am besten vier Wochen vor der Veranstaltung – bei der Gemeindeverwaltung, Zi.-Nr. 20, I. Stock, stellen sollten.
Gemeindeverwaltung Rückersdorf
Hauptstraße 20
90607 Rückersdorf
Telefon: 0911/57054-0
Fax: 0911/57054-40
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