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Gemeinde Rückersdorf (Druckversion)

Neuigkeiten aus der Gemeinde

Aktuelles

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Rückersdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Rückersdorf hat in seiner Sitzung vom 05.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Rückersdorf beschlossen.

Geltungsbereich

Der Lageplan vom 05.06.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes kann im Rathaus, Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf in Zimmer 8 oder 9, während den Öffnungszeiten

Montag:        07.30 bis 12.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Dienstag:      07.30 bis 12.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Mittwoch:      07.30 bis 12.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr / nachmittags 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:         07.30 bis 12.00 Uhr / nachmittags geschlossen

bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden.

Verfahrensart

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Rückersdorf erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Rückersdorf verfolgt das Ziel, auf mehreren Flurstücken neue Nutzungen zu ermöglichen und dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Auf den Flurstücken mit den Fl. Nr. 241 und 242 ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes „Norma“ mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200?m² geplant. Ergänzt werden soll das Angebot durch eine Bäckerei, Metzgerei oder Gastronomie mit einer Verkaufsfläche von ca. 152?m². Vorgesehen sind zudem zwei Zu- und Abfahrten sowie ausreichend Stellplätze. Um dieses Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, ist beabsichtigt, die betreffenden Flächen als „Sondergebiet Einzelhandel“ gemäß §?11 BauNVO auszuweisen.

Für die angrenzenden Flurstücke 240 und 238/3 ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Hier sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Betrieben geschaffen werden, weshalb eine Ausweisung als „Gewerbegebiet“ nach §?8 BauNVO erfolgen soll.

Auf der Fl. Nr. 430 soll künftig Wohnbebauung ermöglicht werden. Es wird daher beabsichtigt, die Fläche als „Reines Wohngebiet“ nach §?3 BauNVO festzusetzen.

Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungen weichen von diesen Planungszielen ab. Für die Fl. Nr. 238/3, 240, 241 und 242 ist aktuell im Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Rückersdorf eine Nutzung als Ackerfläche vorgesehen. Die Fl. Nr. 430 ist als gemischte Baufläche, Grünfläche und Grünland dargestellt. Diese Darstellungen stehen den geplanten Nutzungen entgegen. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Rückersdorf, den 18.07.2025
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister

http://www.rueckersdorf.de//de/rathaus-gemeinderat/neuigkeiten-aus-der-gemeinde