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Gemeinde Rückersdorf (Druckversion)

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Entrichtung der Hundesteuer für 2024

Bei Neueintritt der Steuerpflicht ist die Hundesteuer 2024 zu dem im Steuerbescheid genannten Termin fällig. In allen anderen Fällen ist der Zahlungstermin für die Hundesteuer der

01. April 2024.

Die zuletzt ergangenen Bescheide behalten ihre Gültigkeit, neue Bescheide für 2024 werden nur erlassen, wenn sich Änderungen der Steuerpflicht ergeben.

Sollte der Gemeinde ein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, wird die Hundesteuer automatisch zum Zahlungstermin abgebucht. Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Betrag pünktlich zu überweisen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß § 12 der Hundesteuersatzung jeder, der einen über 4 Monate alten Hund hält, verpflichtet ist, diesen unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Die Anmeldung wird im Rathaus, Hauptstr. 20, Zi.Nr. 6, EG entgegengenommen.

Rückersdorf, den 03. Januar 2024
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister

http://www.rueckersdorf.de//de/rathaus-gemeinderat/archiv