R�ckersdorf

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Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung

Die Gemeinde Rückersdorf macht darauf aufmerksam, dass die Nutzung von „normalen“ Wohnungen als Ferienwohnungen grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Ferienwohnungsbesitzer werden daher aufgefordert zu prüfen, ob sie für ihre Ferienwohnung bereits über eine entsprechende Baugenehmigung verfügen.

Soweit dies nicht der Fall ist, ist ein Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in dreifacher Ausfertigung über die Gemeinde Rückersdorf an das Landratsamt Nürnberger Land einzureichen.

Vor Einreichung des Bauantrages sind der Lageplan und die Bauzeichnungen vom Bauherrn oder seinem Planfertiger den Eigentümern der unmittelbar benachbarten Grundstücke zur Unterschrift vorzulegen.

Welche Unterlagen Sie für die Nutzungsänderung benötigen, finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Nürnberger Land unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=4906
Für Auskünfte steht Ihnen auch das Bauamt der Gemeinde Rückersdorf zur Verfügung, das Sie unter der Telefonnummer 0911 57 054 – 25 oder über E-Mail bauamt(@)rueckersdorf.de erreichen.

Rathaus & Gemeinderat

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Rückersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rückersdorf wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rückersdorf
Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf
Tel.: 0911 57054-0, Fax: 0911 57054-40
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