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Bürgersprechzeit im Gemeinderat

Der Gemeinderat hat zum 1. Januar 2016 eine Bürgersprechzeit zu Beginn einer jeden öffentlichen Gemeinderatssitzung eingeführt. Mit Beschluss vom 25.07.2019 gelten dafür ab sofort folgende Regelungen:

  • Vor öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates wird eine Bürgersprechzeit angeboten, wobei den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, 15 Minuten vor dem Beginn der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates, also in der Regel ab 18:45 Uhr, ihre Anliegen in der Bürgersprechzeit vorzubringen.
  • Die Gesamtdauer der Bürgersprechzeit ist auf maximal 15 min begrenzt. Für die einzelnen Redebeiträge gilt eine zeitliche Orientierung von maximal 3 Minuten.
  • Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeeinwohner erhalten.
  • In der Bürgersprechzeit werden ausschließlich Themen besprochen und behandelt, die in der Zuständigkeit des Gemeinderates liegen. Allgemeine politische Themen, Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit anderer Behörden und Institutionen fallen sowie privatrechtliche Themen werden nicht behandelt.
  • Personen, die gegen die festgelegten Modalitäten verstoßen oder die sich in unangemessener Form äußern (z. B. Verleumdungen, Beleidigungen), kann durch den Ersten Bürgermeister oder seine Vertretung das Wort jederzeit entzogen werden.