R�ckersdorf

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Information Grundsteuer - Korrektur

Im gemeindlichen Mitteilungsblatt (MIT.) Juni 2025 wurde über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025 informiert. Dabei hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. In Absatz 2 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B mit 350 v.H. angegeben, dies ist nicht korrekt. 

Die Grundsteuer B bleibt, wie im Jahr 2024, unverändert bei 450 v.H. 

Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.

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