Aktuelle Informationen zu den Wahlen
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt.
Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können.
Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt.
Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, die Möglichkeit einen neuen Wahlschein bei Ihrem Wahlamt zu beantragen.
Rathaus & Gemeinderat
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Rückersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rückersdorf wenden.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Rückersdorf
Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf
Tel.: 0911 57054-0, Fax: 0911 57054-40
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