Älteres nachlesen
Wasserrecht; Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus den Tiefbrunnen 1 und 2
Wasserrecht;
Gemeinde Rückersdorf, Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf;
Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus den Tiefbrunnen 1 und 2
Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Bescheid vom 24.04.2024 Az. 21.2 B-St-6421.1-2023-12 der Gemeinde Rückersdorf, Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf die Bewilligung für die im Betreff genannte Maßnahme erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Ausfertigung des genehmigten Planes liegen
vom 03.06.2024 bis 14.06.2024
bei der Gemeinde Rückersdorf, Bauamt, Zimmer Nr. 9 EG, Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf
während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf:
Montag – Mittwoch von 07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 07.30 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr
Die Einsichtnahme kann ebenfalls in Zimmer Nr. 225, 2. OG des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz erfolgen.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der vorgenannte Bescheid vom 24.04.2024 den übrigen Betroffenen als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusammen mit dem Inhaltsverzeichnis der Antragsunterlagen im Internet unter www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/bauen-wohnen/wasser-und-gewaesser/wasserrechtliche-verfahren eingesehen werden.
Lauf a.d. Pegnitz, den 24.04.2024
Landratsamt Nürnberger Land
Rathaus & Gemeinderat
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Rückersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rückersdorf wenden.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Rückersdorf
Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf
Tel.: 0911 57054-0, Fax: 0911 57054-40
E-Mail schreiben