Älteres nachlesen
Freihaltung des öffentlichen Verkehrsraums von privatem Grün
Der Frühling ist vorbei und durch den vielen Regen in den letzten Wochen haben Sträucher, Hecken und Büsche einen Wachstumschub erhalten. Das viele Grün belebt und verschönert das Ortsbild und trägt zur Verbesserung der Lebensräume bei.
Jedoch kann dies auch zu Beeinträchtigungen und Gefahrensituationen führen. Fußgänger müssen wegen überstehender Zweige und Äste auf die Straße ausweichen, Straßenschilder sind für den Rettungsdienste nicht erkennbar oder Straßenlampen eingewachsen. Auch für den fließenden Verkehr birgt es Gefahren und Fahrzeuge können beschädigt werden. Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen.
Daher ist es wichtig, alle von Ihrem Grundstück aus in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze regelmäßig zurückzuschneiden.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist im Bayerischen Straßen und Wegegesetz verankert und kann auch in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ der Gemeinde Rückersdorf nachgelesen werden.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Bepflanzung, die aus Ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragt, zu überprüfen, und gegebenenfalls zurück zu schneiden. Hierbei ist das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten. Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50m und über der Fahrbahn von mindestens 4,50m freigehalten werden. Bitte schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume soweit zurück, dass Lampen ausreichend ausleuchten können und Straßenschilder und Verkehrszeichen von beiden Seiten gut zu sehen sind.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in der Zeit vom 01. März bis 30. September nur sogenannte Pflege- und Formschnitte von Hecken, Büschen und Bäumen erlaubt sind. Dies wird im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und dient dem Brutschutz von Vögeln.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Carle unter der Telefonnummer 0911 57054 27 im Rathaus wenden.
Ihre Gemeinde Rückersdorf
Rathaus & Gemeinderat
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Rückersdorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rückersdorf wenden.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Rückersdorf
Hauptstraße 20, 90607 Rückersdorf
Tel.: 0911 57054-0, Fax: 0911 57054-40
E-Mail schreiben