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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2025 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A von 275 v.H. auf 350 v.H. zum 01.01.2025 anzuheben. Die Änderungsbescheide dazu werden den Grundstückseigentümern voraussichtlich im Juni 2025 zugehen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 450 v.H.. Soweit für das Kalenderjahr 2025 keine gesonderten Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer B ergehen, haben die Grundsteuerschuldner die Grundsteuer für die Grundsteuer B in derselben Höhe zu entrichten wie für das Kalenderjahr 2024.
Die Grundsteuer wird zu den gleichen Terminen zur Zahlung fällig, wie sie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt sind.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Grundsteuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich ergäben, wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz).
Rückersdorf, den 2. Juni 2025
Gemeinde Rückersdorf
Johannes Ballas
Erster Bürgermeister
Rathaus & Gemeinderat
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